Die ursprüngliche Version von Jan Böhmermanns “Schmähkritik” an Erdogan bringt den türkischen Präsidenten mit Kinderpornographie und Sex mit Tieren in Verbindung. Dagegen wehrt sich der Präsident erfolgreich vor Gericht. Das Urteil wird nun bestätigt – in Teilen bleibt das Gedicht weiter verboten.