Stirbt ein Elternteil, erben hinterbliebene Kinder im Normalfall mindestens einen Pflichtteil. Doch wenn der Erblasser aus einem anderen Land kommt, muss das nicht so sein. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Rosenheim.
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Stirbt ein Elternteil, erben hinterbliebene Kinder im Normalfall mindestens einen Pflichtteil. Doch wenn der Erblasser aus einem anderen Land kommt, muss das nicht so sein. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Rosenheim.