Wer ein Auto mit Mangel kauft, hat ein Recht auf Nachbesserung – oder auf einen neuen Wagen. Doch kann ein Kunde noch auf Letzteres pochen, wenn der Fehler schon beseitigt ist? Der BGH entscheidet.
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Wer ein Auto mit Mangel kauft, hat ein Recht auf Nachbesserung – oder auf einen neuen Wagen. Doch kann ein Kunde noch auf Letzteres pochen, wenn der Fehler schon beseitigt ist? Der BGH entscheidet.