Zuschüsse des Arbeitgebers für Bus und Bahn sind seit Jahresbeginn steuerfrei. Allerdings ist zu beachten: Wer es in Anspruch nimmt, dem wird vom Finanzamt die Entfernungspauschale gekürzt. Man muss also abwägen.
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Zuschüsse des Arbeitgebers für Bus und Bahn sind seit Jahresbeginn steuerfrei. Allerdings ist zu beachten: Wer es in Anspruch nimmt, dem wird vom Finanzamt die Entfernungspauschale gekürzt. Man muss also abwägen.