Stirbt der Hauptmieter, stellt sich die Frage, ob Hinterbliebene dennoch in der Wohnung bleiben dürfen. Etwa dann, wenn nicht beide Eheleute oder Partner im Mietvertrag eingetragen sind. Was bedeutet das für das Mietverhältnis?
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Stirbt der Hauptmieter, stellt sich die Frage, ob Hinterbliebene dennoch in der Wohnung bleiben dürfen. Etwa dann, wenn nicht beide Eheleute oder Partner im Mietvertrag eingetragen sind. Was bedeutet das für das Mietverhältnis?